Kennen Sie die Künstlersozialkasse?
Nein?
Ist sie Ihnen egal?
Ja?
Das sollte sie aber nicht, auch wenn die Künstlersozialkasse in den über 20 Jahren ihrer Existenz weitgehend unbeachtet geblieben ist.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Künstlersozialkasse (KSK) eine kleine Organisation ist, die bis 2007 nur einen kleinen Personalstamm hatte, um ihre Rechte durchzusetzen. Dies hat sich mit Wirkung vom 1. Juli 2007 grundlegend geändert. Seitdem hat die Deutsche Rentenversicherung (ehemals BFA und LVA) die Prüfung der Abgabepflicht für die KSK übernommen. Sie prüft jetzt im Rahmen der regelmäßigen Betriebsprüfungen, ob und in welcher Höhe Unternehmen oder Freiberufler der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen. Hinzu kommen systematische Anschreibeaktionen an sämtliche Unternehmen in Deutschland in mehreren Perioden.
Fazit: Im Prinzip ist jedes Unternehmen davon betroffen!

- Über Musik kann man am besten mit Bankdirektoren reden. Künstler reden ja nur übers Geld. (Jean Sibelius)