Beratung für Kreative

 

Als kreativer Dienstleister haben Sie dreifach mit der Künstlersozialabgabe zu tun.

 - Ihre Kunden müssen diese ggf. für die von Ihnen erbrachten Leistungen zahlen - sind aber nicht bereit dies diskussionslos zu tun.

 - Sie müssen auf Vorleistungen oder Werbemaßnahmen für Ihr eigenes Unternehmen Künstlersozialabgabe zahlen.

 - Hat Ihr Unternehmen die Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG, so ist die Künstlersozialabgabe auf die Gehälter und weiteren Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer zu zahlen.

Dieser letzte Punkt ist der am wenigsten bekannte aber der problematischste, weil es bei Nachforderungen seitens der Künstlersozialkasse schnell um das Überleben Ihres Unternehmens gehen kann.

Wir beraten Sie, wie Sie in allen diesen Bereichen mit Hilfe einer neuen Strukturierung von Verträgen, Lieferbeziehungen und Gesellschafterverträgen Ihren Aufwand minimieren können - damit Sie auch in Zukunft über Kreatives nachdenken können.