KSK kurz erklärt

Was bietet die KSK?

Die Künstlersozialkasse bietet seit 1983 Künstlern und Publizisten die Möglichkeit sich gegen Krankheitskosten, Pflegekosten und für das Alter zu versichern.

Wer zahlt?

Die Beiträge kommen aus drei Bereichen. Alle Künstler und Publizisten, die Mitglied sind, zahlen, der Bund zahlt einen jährlichen Zuschuß und sämtliche Unternehmen, die Leistungen von selbständigen Publizisten und Künstlern in Anspruch nehmen, sind abgabepflichtig.

Wie hoch ist der Abgabesatz für Unternehmen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

Für das Jahr 2009 beträgt der Abgabesatz 4,4%. Sämtliche Zahlungen, die ein abgabepflichtiges Unternehmen im Laufe eines Jahres an selbständige Künstler und Publizisten leistet, werden aufsummiert und mit der Jahresmeldung abgerechnet.

Wie ist das Verfahren?

Unternehmen, die Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen, müssen von sich aus bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres eine Meldung an die Künstlersozialkasse machen.

Was hat ein Ausbleiben der Meldung zur Folge?

Die Beiträge werden für mindestens fünf Jahre nacherhoben. Ist die Meldung bewusst nicht erfolgt, so muss unter Umständen mit einer weitergehenden rückwirkenden Inanspruchnahme gerechnet werden, zu der noch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro hinzukommt.

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