Wer ist betroffen?

 

Meldepflichtig und abgabepflichtig können Sie oder Ihr Unternehmen sein, weil Sie selber als kreativer Dienstleister tätig sind oder weil Sie die Dienstleistungen z.B. einer Werbeagentur oder eines Design-Büros in Anspruch genommen haben.

Es reicht aus, wenn Sie einmal pro Jahr Dienstleistungen wie die Erstellung einer Internetseite oder eines Verkaufsprospekts in Auftrag geben, um abgabepflichtig zu sein. Weitere gesetzliche Zuordnungen, unterschiedliche Verjährungsfristen und noch ausstehende Gerichtsurteile verkomplizieren die Sache zudem.

Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, können Ihnen erhebliche Nachforderungen und ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro drohen.

Informieren Sie sich rechtzeitig und sprechen Sie mit uns!